Erste Schritte zum GRI-Bericht

  • Stakeholder einbinden

    Wer stellt Ansprüche ans Unternehmen?

    • Angestellte und sonstige Mitarbeitende
    • Anteilseigner
    • Weitere interne Anspruchsgruppen
    • Kunden
    • Geschäftspartner/Partnerunternehmen
    • Lieferfirmen
    • Anlieger, Nachbarschaft, schutzbedürftige Gruppen
    • NGOs und Zivilgesellschaft
    • Investorengruppen
    • Weitere externe Anspruchsgruppen

    Jede Anspruchsgruppe ausführlich beschreiben: In welche Gruppen unterteilt sich die Belegschaft? Gibt es verschiedene Kundenkreise? Welche Investoren, welche Lieferfirmen, welche NGOs?

    Stakeholder-Einbindung ist das erste von 10 GRI-Prinzipien, das erfüllt sein muss.

  • Kontakte auswerten

    Wie tritt man mit seinen Anspruchsgruppen in Kontakt?

    • Routinemäßige Kontakte
    • Gezielte Befragungen
    • Kundenbeschwerden und andere direkte Dialoge
    • Konkrete Zusammenarbeit mit Stakeholdern
    • Anspruchshaltung von Geldgebern
    • Beobachtung der Medien, ggf. auch soziale Medien (indirekte Hinweise)
    • Beobachtung von NGOs (indirekte Hinweise)
    • Aktiver Dialog mit der Wissenschaft

    Kontakte auswerten und Themen sammeln! 

    Ziel: Das Unternehmen versteht die Erwartungen seiner Stakeholder.

  • Themen gewichten

    Klärung der wesentlichen Themen 

    Wesentlich ist ein Thema, wenn es die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder in signifikantem Maße beeinflusst oder wenn es erhebliche ökonomische, ökologische oder soziale Auswirkungen des berichtenden Unternehmens betrifft. Bei der Auswertung der Themen kann man eine visuelle Gewichtung vornehmen. Das ist kein Muss, aber es erleichtert die Schwerpunktsetzung. Dafür stellt man die zwei genannten Dimensionen in einer Matrix dar und ordnet die Themen ein.

    Dieser Schritt erfüllt das GRI-Prinzip der Wesentlichkeit.