Berichterstattung nach ESRS gemäß CSRD

European Sustainability Reporting Standards

Auch wenn die EU-Richtlinie CSRD noch nicht in deutsches Recht gegossen ist: In Kürze werden viele tausend Firmen gemäß CSRD/ESRS berichtspflichtig. Einige hundert der größten deutschen Unternehmen haben bereits ESRS-Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht. Zahreiche mittelständische Unternehmen bereiteten sich in den letzten Monaten bereits mit Probeläufen auf die Berichtspflicht gemäß EU-Richtlinie CSRD vor. An einigen Projekten war ich per Agenturauftrag beteiligt und habe so Erfahrungen mit an ESRS orientierten Berichten gesammelt. Zu Detailfragen und neuesten Entwicklungen bilde ich mich fortlaufend weiter.

Unternehmen, die bereits in den vergangenen Jahren nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) berichtet haben, können auf diesem Fundament aufbauen: Es gibt zahlreiche Parallelen zwischen GRI und ESRS; dazu hat die EFRAG ein Mapping erarbeitet (siehe Link-Tipps unten). Diese Kompatibilität ermöglicht es, die Nachhaltigkeitserklärung gemäß ESRS zu erstellen und auf die GRI-Standards zu verweisen.

Ich unterstütze Unternehmen (direkt oder im Agenturauftrag) bei der ESRS-Berichterstattung gemäß CSRD. Mein Leistungskatalog:

  • Zusammenführen der unternehmensinternen Informationen aus den verschiedenen Quellen und Strukturierung gemäß ESRS-Systematik
  • Überarbeiten bereits vorhandener Inhalte bzw. Texterstellung gemäß CSRD/ESRS für den Pflichtteil
  • ESRS-Lückendokumentation als zentrale Aufgabe für die Berichtsvervollständigung
  • Empfehlungen zu Berichtskonzeption und -optimierung
  • Workshops zum CSRD/ESRS-Themenkomplex